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Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass in der Archtpraxis

Das unangenehme Thema: Was passiert mit der Praxis, wenn Sie ausfallen?

Das ist ein Gespräch, das kein Arzt gerne führt. Aber es ist notwendig: Was passiert mit den Patientenakten, den Praxis-Daten, der Praxis-IT, wenn Sie morgen für Wochen ausfallen? Oder im schlimmsten Fall: wenn Sie sterben?

Für angestellte Ärzte ist das ein Problem der Klinik. Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte ist es ihre Verantwortung.

Die rechtlichen Anforderungen: Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen

Patientenakten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden – das steht im Gesetz. Das gilt unabhängig davon, ob Sie noch praktizieren oder nicht. Wenn Sie sterben, müssen Ihre Akten immer noch 10 Jahre aufbewahrt werden – von irgendwem.

Das bedeutet: Im Todesfall gibt es keine "einfach löschen"-Lösung. Es braucht jemanden, der sich um die Akten kümmert – digital und analog.

Zusätzlich: Wenn Sie die Praxis an einen Nachfolger übergeben, muss die IT-Infrastruktur übergeben werden – zusammen mit allen Zugängen und Dokumentationen.

Die praktischen Probleme

Problem 1: Der eHBA bleibt beim Arzt Der eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) ist persönlich und bleib bei dem Arzt. Was passiert damit, wenn dieser stirbt? Wer kann damit noch arbeiten?

Problem 2: PVS-Zugang und Passwörter Wer hat Zugang zum PVS? Nur der Arzt? Dann ist die Praxis im Notfall lahm. Wie und wann wird ein Nachfolger Zugang bekommen?

Problem 3: Patientendaten und -geheimnis Auch nach dem Tod bleibt die Schweigepflicht bestehen. Die Person, die mit den Patientendaten umgehen muss (zur Sicherung und Übergabe), muss ebenfalls zur Schweigepflicht verpflichtet sein.

Problem 4: Krankenkassen-Kommunikation Wer nimmt Abrechnung vor? Wer bearbeitet Anträge? Im Notfall kann das Wochen oder Monate sein.

Was zu tun ist: Der digitale Nachlass-Plan

1. Eine Vertrauensperson benennen

Eine Person, die im Notfall (Ausfallz, Berufsunfähigkeit, Tod) Zugriff auf die digitale Infrastruktur bekommt und weiß, was zu tun ist. Das kann sein: - Ein Familienmitglied mit IT-Verständnis - Ein befreundeter Kollege - Ein externer Sicherheitsbeauftragter (formaler, aber distanziert)

Diese Person muss: - Wissen, dass sie diese Rolle hat - Die Rolle schriftlich verstehen (was ist zu tun?) - Zur Schweigepflicht verpflichtet sein

2. Das Notfalldokument erweitern

Das besteht bereits für IT-Krisenszenarien. Jetzt wird ein neuer Abschnitt hinzugefügt: "Im Notfall meines Ausfalls oder Todes"

Dieser Abschnitt sollte enthalten: - Wichtige Kontakte: Wen informieren? Familienmitglieder? Ärzte-Kammer? KV? - Laufende Patienten: Gibt es besonders vulnerable Patienten, die vor Unterbrechung schützen müssen? - eHBA und Zugangsdaten: Wo liegen sie? Wer bekommt Zugriff? - PVS-Zugang: Wer wird ein Notfall-Admin? Wie wird dieser informiert? - Patientenakten-Aufbewahrung: Wer kümmert sich um die 10-Jahres-Aufbewahrung? Ein Nachfolger? Archiv? - Praxisübergabe: Soll die Praxis übernommen werden? Von wem? Mit welchen Schritten? - Domains, Verträge, Versicherungen: Wer kündigt, wer verzichtet?

3. Eine Vollmacht ausstellen

Eine schriftliche Vollmacht, die einer Vertrauensperson erlaubt, im Notfall in Ihrem Namen zu handeln – gegenüber: - IT-Anbietern (um Zugänge zu entsperren) - Der Ärztekammer (zur Notifikation) - Banken (für Praxis-Konten) - Krankenkassen und KV (zur Abrechung)

Das ist ein rechtliches Dokument. Besprechen Sie es mit Ihrem Anwalt.

4. Testament und digitaler Nachlass

In Ihrem Testament können Sie festlegen: - Wer erbt die Praxis? (Falls relevant) - Wer kümmert sich um die Patientenakten? - Wie werden sensible Daten nach der Aufbewahrungspflicht gelöscht?

Manche Cloud-Anbieter (Google, Microsoft) haben spezielle "Nachlassverwalter"-Tools, wo Sie zentral festlegen können, wer im Todesfall Zugriff bekommt.

5. Ein Übergabe-Szenario durchdenken

Wenn Sie berufsunfähig werden oder retire gehen, soll die Praxis übergeben werden. Das braucht IT-seitig: - Ein formales "Handover"-Dokument: Alle Zugänge, Passwörter, Verträge, Hardware - Ein Training für den Nachfolger: "So funktioniert die IT dieser Praxis" - Eine Übergangszeit (3-6 Monate?), in der die alte und neue IT parallel laufen


Die minimale Lösung – und sie reicht für den Anfang

Sie brauchen nicht sofort ein perfektes System. Die Minimalversion ist diese:

  1. Es gibt eine Vertrauensperson, die weiß, dass sie diese Rolle hat. (Das allein ist schon ein Riesen-Schritt)
  2. Diese Person weiß, wo das Notfalldokument liegt – und wie sie darauf zugreifen kann. (Zuhause? Beim Anwalt? Beim Safe-Vermieter?)
  3. Das Notfalldokument enthält genug Information, um die kritischsten Dinge zu tun: Wichtige Kunden informieren, laufende Geräte-Verträge stilllegen, Daten sichern.

Das ist nicht perfekt. Aber es ist unendlich besser als nichts.


Spezialfall: Ärztekammer und regulatorische Anforderungen

Die Ärztekammer Ihres Bundeslandes hat möglicherweise Regelungen zur Praxis-Abwicklung im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit. Informieren Sie sich: - Aufbewahrungspflicht für Patientenakten - Wer kann die Praxis übernehmen? - Wer kümmert sich um die Fortführung?

Das ist regional unterschiedlich – es lohnt sich, die Kammer zu fragen.


Checkliste: Digitaler Nachlass

  • Es gibt eine Vertrauensperson, die im Notfall handeln kann und weiß, dass sie diese Rolle hat.
  • Diese Person weiß, wo das Notfalldokument liegt – und wie sie darauf zugreifen kann.
  • Das Notfalldokument enthält einen Abschnitt "Im Notfall meines Ausfalls oder Todes".
  • Eine schriftliche Vollmacht ist vorbereitet oder zumindest geplant.
  • Das Thema ist in meinem Testament oder meiner Nachlassplanung erwähnt.
  • Ich habe die Ärztekammer kontaktiert und kenne die regionalen Anforderungen zur Praxis-Abwicklung.
  • Der eHBA und wichtige Passwörter sind dokumentiert (wo, nicht in Text).
  • Ein Nachfolge-Szenario ist zumindest im Kopf durchdacht.